Überblick: Türkisches Mietrecht
Das türkische Mietrecht (Kira Hukuku) ist im türkischen Schuldrechtsgesetz (Borçlar Kanunu Nr. 6098) sowie im Zivilgesetzbuch (Medeni Kanun Nr. 4721) geregelt. Es schützt sowohl Mieter als auch Vermieter und bietet klare Regelungen für Mietverhältnisse aller Art.
Grundlegende Regelungen
- Schriftform für Mietverträge über 1 Jahr (BK Art. 300)
- Mietverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden
- Mindestlaufzeit für Wohnraummietverträge: 1 Jahr
- Kündigungsfristen müssen vertraglich vereinbart werden
- Mieterhöhungen sind nur einmal jährlich zulässig
Rechte des Mieters (Kiracının Hakları)
- Kündigungsschutz: Bei ordnungsgemäßer Zahlung kann der Vermieter nicht willkürlich kündigen
- Mängelbeseitigung: Vermieter muss Wohnung in bewohnbarem Zustand halten (BK Art. 301)
- Mietminderung: Bei erheblichen Mängeln kann die Miete reduziert werden
- Eigentumsübergang: "Kauf bricht nicht Miete" - Mietvertrag bleibt bei Verkauf bestehen
- Vorkaufsrecht: In bestimmten Fällen hat der Mieter ein Vorkaufsrecht
Pflichten des Mieters
- Pünktliche Mietzahlung am vereinbarten Termin
- Pflegliche Behandlung der Wohnung
- Keine baulichen Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters
- Information des Vermieters bei größeren Mängeln
- Rückgabe der Wohnung im vertragsgemäßen Zustand
Rechte des Vermieters (Ev Sahibinin Hakları)
- Mieterhöhung: Jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisindex (TÜFE)
- Kaution: Max. 3 Monatsmieten als Sicherheitsleistung (BK Art. 344)
- Kündigung bei Zahlungsverzug: Nach zweimaliger Mahnung
- Eigenbedarf: Kündigung bei nachgewiesenem Eigenbedarf möglich
- Schadensersatz: Bei Beschädigung durch den Mieter
Kündigungsgründe
Ein Mietvertrag kann aus folgenden Gründen gekündigt werden:
- Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
- Vertragsverletzung trotz Abmahnung
- Eigenbedarf des Vermieters (mit Nachweis)
- Grundlegende Renovierung oder Abriss des Gebäudes
- Vertragsgemäße Kündigung zum Ende der Mietdauer
Mietstreitigkeiten und Gerichtsverfahren
Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter stehen verschiedene rechtliche Schritte zur Verfügung:
Außergerichtliche Lösungen
- Mediation und Schlichtungsverfahren
- Schriftliche Abmahnungen und Mahnungen
- Verhandlungen mit rechtlicher Unterstützung
Gerichtliche Verfahren
- Räumungsklage (Tahliye Davası): Bei Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung
- Mängelhaftungsklage: Bei nicht beseitigten Mängeln
- Schadensersatzklage: Bei Schäden an der Mietsache
- Kautionsrückforderung: Bei unrechtmäßiger Einbehaltung
Wichtige Fristen
- Kündigungsfrist: Vertraglich vereinbart (meist 1-3 Monate)
- Verjährung Mietforderungen: 5 Jahre (BK Art. 146)
- Verjährung Schadensersatz: 2 Jahre ab Kenntnis
Besonderheiten für Ausländer in der Türkei
- Residenzerlaubnis (İkamet Tezkeresi): Langfristige Miete erleichtert Beantragung
- Meldepflicht: Registrierung bei der Gemeinde (Muhtarlık) erforderlich
- Verträge auf Englisch/Deutsch: Übersetzungen haben keine rechtliche Bindung - nur türkischer Text zählt
- Steuerliche Aspekte: Mieteinnahmen sind in der Türkei steuerpflichtig
- Notarielle Beurkundung: Empfohlen für langfristige Verträge
OYROPA Partner: Arısoy Hukuk Bürosu Istanbul
Unsere Premium-Partnerkanzlei Arısoy Hukuk Bürosu bietet seit 1990 spezialisierte Rechtsberatung im türkischen Mietrecht:
Leistungen im Mietrecht
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Vertretung bei Mietstreitigkeiten
- Durchsetzung von Räumungsklagen
- Beratung zu Mieterhöhungen
- Außergerichtliche Konfliktlösung
- Gerichtliche Vertretung vor türkischen Gerichten
Kontakt:
Av. Gülüzar Arısoy, Av. Nadir Arısoy
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Tel: +90 212 213 52 50
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